Ein externer Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die im Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.Der Brandschutzbeauftragte sollte den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beraten und unterstützen. Dabei sollte er als sogenannte Stabsfunktion direkt dem Unternehmer/Arbeitgeber beratend zur Seite stehen. Der Brandschutzbeauftragte ist in der Regel daher kein Linienvorgesetzter und nicht weisungsbefugt.
Arbeitgeber haben im Rahmen ihrer Führsorgepflicht alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, Leben und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu schützen. Die laufende sicherheitstechnische Betreuung eines Betriebes ab 51 Arbeitnehmern ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch bei einer geringeren Mitarbeiterzahl ist eine regelmäßige sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betriebsbegehung notwendig. Arbeitsschutz sollte jedoch keine Aufgabe sein die als Belastung empfunden wird.
Selbständige Sicherheitsfachkräfte sind Experten rund um das Thema Arbeitssicherheit und Arbeitsplatzgestaltung. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben treten die selbstständigen Sicherheitsfachkräfte als unabhängige Berater auf. Ziel ist, die gesetzlichen Anforderungen und die Anliegen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu koordinieren.
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Stefan Lackinger
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